Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex - 2002


Der Vorstand und der Aufsichtsrat haben mit Datum 20.12.2002 per Umlaufbeschluss beschlossen, die Empfehlungen der Regierungskommission zum Deutschen Corporate Governance Kodex mit den unten angegebenen Ausnahmen umzusetzen und die folgende Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abzugeben:

Die init innovation in traffic systems AG entspricht den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex mit den nachfolgend aufgeführten Abweichungen:

- Eine Stimmrechtsvertretung für die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts der Aktionäre bei der Hauptversammlung (Kodex Ziffer 2.3.3) ist für die nächste Hauptversammlung vorgesehen
- Die D&O-Versicherung sieht keinen Selbstbehalt der Organmitglieder vor (Kodex Ziffer 3.8 Abs.2). Es handelt sich hierbei um eine Gruppenversicherung für Vorstand, Aufsichtsrat und Führungskräfte im In – und Ausland.
- Ausschüsse des Aufsichtsrats (Kodex Ziffer 5.3.1.) sowie ein Prüfungsausschuss (Audit Committee) (Kodex Ziffer 5.3.2.) bestehen derzeit nicht, da die spezifischen Gegebenheiten nicht gegeben sind bzw. dies aufgrund der Unternehmensgröße der init nicht praktikabel erscheint.
- Eine erfolgsorientierte Vergütung des Aufsichtsrats besteht nicht (Kodex Ziffer 5.4.5. Abs.2). Aufsichtsrat und Vorstand werden der nächsten Hauptversammlung vorschlagen, die Satzung der init innovation in traffic systems AG um eine entsprechende Regelung zur erfolgsabhängigen Vergütung des Aufsichtsrats zu ergänzen.


Karlsruhe, im Dezember 2002

init innovation in traffic systems AG

Der Vorstand
Der Aufsichtsrat

zurück