Corporate Governance
Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex - 2009
Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft haben gemäß § 161 AktG jährlich zu erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewandt wurden oder werden. Die Entsprechenserklärungen zum Kodex sind für die Dauer von fünf Jahren auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex enthält Empfehlungen und Anregungen. Von den Empfehlungen des Kodexes kann die Gesellschaft abweichen, muss diese Abweichungen jedoch in der jährlichen Entsprechenserklärung offenlegen. Von Anregungen des Kodexes kann ohne Offenlegung abgewichen werden.
Vorstand und Aufsichtsrat der init innovation in traffic systems AG erklären daher einstimmig, die Empfehlungen der Regierungskommission zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß der aktuellen Fassung vom 18. Juni 2009 mit den nachfolgend angegebenen Ausnahmen umzusetzen und die folgende Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abzugeben.
Die init innovation in traffic systems AG entspricht den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex mit den nachfolgend aufgeführten Abweichungen.
Aktionäre und Hauptversammlung
Die Einberufung der Hauptversammlung erfolgte über den postalischen nicht über den elektronischen Weg an alle in- und ausländischen Finanzdienstleister, Aktionäre und Aktionärsvereinigungen und wurde ebenfalls im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Des Weiteren wurden allen Aktionären die erforderlichen Unterlagen zur Hauptversammlung auf der Homepage der init AG zur Verfügung gestellt (Kodex Ziffer 2.3.2).
Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat
Die D&O-Versicherung sieht keinen Selbstbehalt der Organmitglieder vor (Kodex Ziffer 3.8 Abs 2). Es handelt sich hierbei um eine Gruppenversicherung für Vorstand, Aufsichtsrat und Führungskräfte im In- und Ausland.
Vorstand
Gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 13. Juli 2006 erfolgt keine individualisierte Offenlegung der Vorstandsgehälter im Geschäftsbericht (Kodex Ziffer 4.2.4).
Eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder ist nicht festgelegt (Kodex Ziffer 5.1.2 Abs. 2).
Aufsichtsrat
Eine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder ist nicht festgelegt (Kodex Ziffer 5.4.1 Abs. 1)
Ausschüsse des Aufsichtsrats (Kodex Ziffer 5.3.1), ein Prüfungsausschuss (Audit Committee) (Kodex Ziffer 5.3.2) sowie ein Nominierungsausschuss (Kodex Ziffer 5.3.3) bestehen derzeit nicht, da die spezifischen Gegebenheiten nicht gegeben sind bzw. dies aufgrund der Unternehmensgröße und der Aufsichtsratsgröße (3 Mitglieder) der init nicht praktikabel erscheint.
Karlsruhe, den 15.12.2009
Für den Vorstand der init innovation in traffic systems AG
Dr. Gottfried Greschner
Vorstandsvorsitzender
Chief Executive Officer
Bernhard Smolka
Vorstand
Chief Financial Officer
Für den Aufsichtsrat der init innovation in traffic systems AG
Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Günter Girnau
